An welchen Träger kann ich mich bei einem Arbeitsunfall wenden?

Die Unfallversicherung wird von den nach Branchen gegliederten gewerblichen Berufsgenossenschaften, der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder, Unfallversicherung Bund und Bahn - Fusion der Unfallkasse des Bundes und der Eisenbahn-Unfallkasse zum 1. Januar 2015 - und den Feuerwehr-Unfallkassen durchgeführt (Hinweis: die Unfallkasse Post und Telekom und die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft haben zum 1. Januar 2016 fusioniert. Die neue Be-rufsgenossenschaft führt den Namen "Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation".). Versicherte müssen von ihrem Arbeitgeber unterrichtet werden, welcher Unfallversicherungsträger für sie zuständig ist.

Ansonsten sind die Anschriften sowie E-Mail- und Internet-Adressen der Unfallversicherungsträger auf den folgenden Internetseiten abrufbar:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: http://www.dguv.de/

  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): www.svlfg.de