Digitalisierung

Digitale Verwaltung – bürgernah und leicht zugänglich mit dem OZG

Was heißt digitale Verwaltung? 

Oberstes Ziel der digitalen Verwaltung ist es, möglichst viele Behördengänge für möglichst viele Menschen digital zugänglich zu machen. Von einer digitalen Verwaltung profitieren alle Beteiligten – Antragsprozesse können online effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet sein, die Auffindbarkeit benötigter Formulare und Ansprechpersonen über Behördengrenzen hinweg kann über Suchfunktionen einfach gelingen. Das spart letztendlich Zeit und Ressourcen auf allen Seiten. 

Was regelt das Onlinezugangsgesetz? 

Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. Hierfür müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert und zugleich eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität, das heißt: Alle Digitalisierungsprozesse sind darauf ausgerichtet, möglichst anwenderfreundlich zu sein -  einfach, klar und verständlich.

Welche Rolle spielt das BMAS hierbei?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden sind im Rahmen des OZG für die Digitalisierung von rund 250 Verwaltungsleistungen des Bundes zuständig, wie zum Beispiel:

  • Arbeitslosengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung
  • Arbeitgeber-Service
  • Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten
  • Insolvenzgeld
  • Rentenfestsetzung und -zahlung
  • Waisenrente und Witwenrente

Diese Leistungen müssen bis Ende 2022 so digitalisiert werden, dass Bürgerinnen und Bürger sie durchweg online beantragen können. Anliegen des BMAS ist dabei immer, dass Sozialleistungen zeitgemäß, rechtssicher und unbürokratisch diejenigen erreichen, denen gesetzliche Ansprüche zustehen. Die Nutzer*innen stehen bei allen Digitalisierungsprojekten im Mittelpunkt. Bei der Umsetzung gilt es, bestehende Angebote, Strukturen und Abläufe zu bündeln und zu vereinfachen.

Darüber hinaus begleitet das BMAS im Themenfeld Arbeit und Ruhestand die Umsetzung des OZG gemeinsam mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen auf föderaler Ebene.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kümmert sich im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Bundes (sogenannte Typ-1-Leistungen) um Themen der sozialen Sicherheit.