Ministerium

Geschäftsbereich des BMAS

Erläuterung und Organigramm

Zum unmittelbaren Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehören:

  • das Bundesarbeitsgericht
  • das Bundessozialgericht
  • das Bundesamt für Soziale Sicherung
  • die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Unter der Rechtsaufsicht des BMAS steht:

  • die Bundesagentur für Arbeit.

Ferner gehören zum Geschäftsbereich des BMAS folgende der Rechtsaufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung unterliegenden Einrichtungen:

  • die Deutsche Rentenversicherung Bund
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • die Unfallversicherung Bund und Bahn
  • die Künstlersozialkasse
  • die übrigen bundesunmittelbaren Träger der Unfallversicherung
  • die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
  • die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist die höchste Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und einer der fünf Obersten Gerichtshöfe des Bundes. Die so genannten "Senate" des BAG entscheiden über Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis ergeben können. Jedem Senat gehören drei Berufsrichter sowie zwei ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist ein Oberster Gerichtshof des Bundes und höchste Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit. Das BSG entscheidet über Streitigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, zu dem etwa die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Renten- und Künstlersozialversicherung gehören. Die Urteile des BSG betreffen nicht selten weite Bevölkerungsteile in existenzieller Weise.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn führt die Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung. Das BAS hat Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse und prüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den bundesunmittelbaren Krankenversicherern und Pflegekassen. Ferner regelt das BAS den Risikostrukturausgleich und den Finanzausgleich in der sozialen Pflegeversicherung.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund hat die Aufgabe, zur Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beizutragen. Leitbilder sind die sichere Gestaltung von Technik und die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören der Erhalt und die Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit auf der Grundlage eines umfassenden Gesundheitsverständnisses und -verhaltens.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt als größter Dienstleister am Arbeitsmarkt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Hierfür steht ihr bundesweit ein flächendeckendes Netz von Arbeitsagenturen und Geschäftsstellen zur Verfügung. Wesentliche Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, die Berufsberatung, die Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung sowie Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld. Außerdem unternimmt die BA die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Für den Bereich des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) unterliegt die BA der Rechtsaufsicht des BMAS, für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) der Rechts- und der Fachaufsicht des BMAS.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) in Berlin, dem Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, werden neben den Aufgaben eines Rentenversicherungsträger seit dem 1. Oktober 2005 die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund vertritt die gesetzliche Rentenversicherung als Gesamtheit, sie ist unter anderem für fachliche und rechtliche Grundsatzangelegenheiten sowie für grundsätzliche organisatorische und finanzielle Fragen zuständig.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) in Bochum, Frankfurt und Hamburg vereint in der Rentenversicherung drei Partner mit einer langen sozialrechtlichen Tradition im berufsständischen Bereich: Knappschaft, Bahnversicherungsanstalt und See-Sozialversicherung. Mit ihrem Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, knappschaftlicher Kranken- und Pflegeversicherung mit einem eigenen Medizinischen Netz bietet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ihren Mitgliedern eine umfassende soziale wie medizinische Sicherheit. Darüber hinaus werden alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse durch die neue Minijob-Zentrale in Cottbus unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut.

Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) mit Hauptstandorten in Frankfurt am Main (Rechtssitz) und Wilhelmshaven ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 5,4 Millionen Menschen in gut 2.200 öffentlichen Verwaltungen und Betrieben sowie Unternehmen aus den Bereichen Bund und Bahn. Zu den Versicherten gehören nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes, der Deutschen Bahn AG und der übernommenen Einrichtungen, sondern auch viele Personen, für die der Bund die soziale Verantwortung übernommen hat, oder die aufgrund besonderer Vereinbarungen bei der UVB unfallversichert sind. Die UVB führt daneben als Künstlersozialkasse für den Bund die Künstlersozialversicherung durch. Die Künstlersozialkasse ist eine Abteilung der UVB mit Sitz in Wilhelmshaven.

Bei den übrigen bundesunmittelbaren Trägern der Unfallversicherung handelt es sich um neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die sich nach verschiedenen Branchen gliedern. Sie erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben der Unfallverhütung und Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in paritätischer Selbstverwaltung durch die Arbeitgeber und die Versicherten (Arbeitnehmer).

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung als Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sowie der Alterssicherung der Landwirte (insoweit Geschäftsbereich des BMAS) und der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung (insoweit Geschäftsbereich des BMEL).

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