Arbeitsrecht

Leiharbeit / Werkverträge

Flexibilität für Unternehmen, Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Unsere Arbeitswelt ändert sich durch Digitalisierung und neue Arbeitsformen. Aber auch bisher gab es in Deutschland neben den klassischen Arbeitsverhältnissen verschiedene Möglichkeiten des flexiblen Personaleinsatzes für Unternehmen, wie zum Beispiel die Arbeitnehmerüberlassung. Die Arbeitnehmerüberlassung (auch Leih- oder Zeitarbeit) ist darauf ausgerichtet, fehlendes eigenes Personal vorübergehend zu ersetzen oder zu ergänzen. Dies kann für eine Auftragsspitze genauso gelten wie für den krankheitsbedingten Ausfall von Mitarbeitern.

In den vergangenen Jahren haben Unternehmen Aufgaben ausgelagert ("Outsourcing"). Über Werk- und Dienstleistungsverträge können sich Unternehmen die Erbringung von Arbeiten oder Dienstleistungen einkaufen, die sie selbst nicht durchführen. Das gilt insbesondere für spezialisierte Arbeitsaufträge oder auch Bereiche, die nicht zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehören.

Unternehmen können dementsprechend verschiedene Mechanismen nutzen, die alle den Zweck der Flexibilität erfüllen. Allerdings bedeutet Flexibilität oft auch mehr Unsicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. So wurden mit den letzten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die Rechte der Leiharbeitnehmern gestärkt, damit Leiharbeit nicht zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt wird. Auch ist mittlerweile gesetzlich definiert, wann ein Arbeitsvertrag vorliegt.