Arbeitsschutz

Präventive Arbeitsmedizin

Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits.

Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst als präventivmedizinisches Fach die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation (Bundesärztekammer 2019).

Die Arbeitsmedizin stellt wissenschaftliche Grundlagen für die menschengerechte Gestaltung von Arbeit bereit.

Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin

  • erkennen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig und können helfen, sie zu verhindern: Sie decken Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen auf und leiten mit multidisziplinären Methoden präventive Maßnahmen ab;
  • leisten einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, indem sie bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit mitwirken;
  • entwickeln den betrieblichen Gesundheitsschutz weiter.

Gesetzliche Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, das unter anderem einen nicht abschließenden Katalog betriebsärztlicher Aufgaben enthält, aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Ärztliche Aus- und Weiterbildung

Für Medizinstudierende stellt die Arbeitsmedizin mit der zuletzt am 16.3.2020 geänderten Approbationsordnung für Ärzte in der Kombination "Arbeitsmedizin, Sozialmedizin" ein eigenständiges Fachgebiet (sogenanntes Pflichtfach) dar. Bei der Arbeitsmedizin handelt es sich um eines von 21 Fachgebieten, in denen Studierende der Humanmedizin Leistungsnachweise zu erbringen haben, um zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung zugelassen zu werden.

Die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Arbeitsmedizin setzt eine Mindestweiterbildungszeit von fünf Jahren voraus, davon müssen müssen 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden. Innerhalb der Weiterbildungszeit ist ein theoretischer Kurs (drei Monate) an einer der anerkannten Akademien für Arbeitsmedizin zu absolvieren. Neben der Facharztbezeichnung gibt es die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin". Die Erlangung dieser Zusatzbezeichnung setzt eine Facharztanerkennung in einem anderen medizinischen Fachgebiet voraus und erfordert eine 1200stündige Weiterbildung in betriebsärztlicher Tätigkeit unter Befugnis. Die betriebsärztliche Tätigkeit kann ersetzt werden durch 9 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten.

Arbeitsmedizinische Prävention im Betrieb wird von drei Säulen getragen:

Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen

GefährdungsbeurteilungUnterweisungArbeitsmedizinische Vorsorge
Beteiligung des BetriebsarztesAllgemeine (kollektive) arbeitsmedizinische BeratungIndividuelle Aufklärung und Beratung

Die Arbeitsmedizinische Regel „Arbeitsmedizinische Prävention“ (AMR 3.2) beschreibt die Einbindung des arbeitsmedizinischen Sachverstandes bezogen auf die Gefährdungsbeurteilung und die arbeitsmedizinische Beratung im Rahmen der Unterweisung der Beschäftigten. Sie konkretisiert damit zugleich die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge) und beschreibt die Rückkopplung der Erkenntnisse aus der Vorsorge zur Verhältnisprävention.

Bei der Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung beraten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte den Arbeitgeber dahin gehend, dass

  • eine ergonomische, menschengerechte Arbeitsgestaltung erfolgt,
  • die Gesundheit der Beschäftigten so gut wie möglich erhalten und gefördert wird und
  • dass Beschäftigte infolge ihrer Tätigkeit an ihrer Gesundheit keinen Schaden nehmen.

Arbeitsmedizinischer Sachverstandes ist beispielsweise zu schädigenden Eigenschaften eines Gefahr- bzw. Biostoffes oder zu Belastungen durch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung gefragt. Mit der Beteiligung an Unterweisungen betreiben Betriebsärzte eine Form der Gesundheitsdidaktik, die sich auf die tätigkeitsspezifischen Gefährdungen bezieht. Die Beschäftigten sollen befähigt werden, Eigeninitiative und Verantwortungsgefühl für ihre eigene Gesundheit am Arbeitsplatz zu entwickeln. Aufklärung und Sensibilisierung ist hierfür A und O. Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung richtet sich an das Kollektiv bzw. Gruppen von Beschäftigten.

In der individuellen arbeitsmedizinischen Vorsorge beraten und untersuchen Betriebsärzte die Beschäftigten einzeln. Sie klären über die Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit auf, weisen auf individuelle Gesundheitsrisiken hin und geben Empfehlungen zum Verhalten am Arbeitsplatz und darüber hinaus. Die wichtigste Rechtsgrundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Tätigkeitsfelder für Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner arbeiten als Ärztinnen und Ärzte in den Betrieben. Die betriebsärztlichen Aufgaben  werden im Arbeitssicherheitsgesetz beschrieben. Die ärztliche Weisungsfreiheit und die ärztliche Schweigepflicht, wie sie in der Bundesärzteordnung, in der ärztlichen Berufsordnung und im Arbeitssicherheitsgesetz verankert sind, sind die Basis für ein integeres ärztliches Handeln im betrieblichen Alltag. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gehört es ausdrücklich nicht zu den betriebsärztlichen Aufgaben, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung ihres betrieblichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements. Sie übernehmen die ärztliche Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu Fragen der Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung, der arbeitsbezogenen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie zu versicherungsrechtlichen Fragen der Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen oder Behinderung. Das betriebsärztliche Tätigkeitsfeld ist gekennzeichnet durch einen spezifischen Zugang zur arbeitenden Bevölkerung, die Tätigkeit an der Schnittstelle zwischen Betrieb und Individuum, sowie ein anforderungsgerechtes betriebliches Gesundheitsmanagement. Ein zunehmend wichtiges Tätigkeitsfeld der Betriebsärzte befasst sich mit der Eingliederung und Wiedereingliederung der durch Alter (demografischer Wandel) Krankheit oder Behinderung leistungsgewandelten Arbeitnehmer.

Staatliche Gewerbeärzte, Landesgewerbeärzte oder Ärzte bei den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen (die Bezeichnung unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern) sind in den Bundesländern bei Arbeitsschutzaufsichtsbehörden, in Landesinstituten und in Ministerien als arbeitsmedizinische Sachverständige oder Aufsichtspersonen tätig.

Die arbeitsmedizinische Forschung wird wesentlich getragen von arbeitsmedizinischen Hochschuleinrichtungen, staatlichen Forschungseinrichtungen (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Landesinstitute) und Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Institut für Arbeitsschutz, Institut für Arbeit und Gesundheit, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin) sowie von Forschungsaktivitäten in Betrieben und arbeitsmedizinischen Diensten. Wichtige Drittmittelgeber für arbeitsmedizinische Forschung sind neben der Deutschen Forschungsgemeinschaft einzelne Ministerien des Bundes und der Länder, die Europäische Union, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie gemeinnützige Stiftungen.

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften vertritt die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. die fachlich inhaltlichen Fragen der Arbeitsmedizin. Sie stellt dazu unter anderem Leitlinien zum ärztlichen Handeln nach dem allgemein anerkannten Stand von Wissenschaft und Lehre sowie zur Qualitätssicherung der arbeitsmedizinischen Diagnostik und Beurteilung auf.

Wichtige Forschungsmethoden der Arbeitsmedizin liegen in der klinischen Forschung, der Epidemiologie, der Physiologie, der Toxikologie, der Laboranalytik, der Versorgungsforschung sowie in der Public Health-Forschung, der Sozialwissenschaft und der Psychologie.

Perspektiven

Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin wird in den nächsten Jahren steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt sich gemeinsam mit dem Ausschuss für Arbeitsmedizin für arbeitsmedizinische Nachwuchsgewinnung ein. Bundesminister Hubertus Heil hat die Schirmherrschaft über das Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachswuchses übernommen.