Sozialversicherung

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Mit dem Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hat sich gezeigt, dass Leistungen für Gewaltopfer schneller und zielgerichteter ausgezahlt werden müssen. Außerdem soll die Höhe der Entschädigungszahlungen merklich steigen. Zudem sollen mehr Menschen Anspruch auf Leistungen bekommen. All das sieht das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vor.

Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die aufgrund eines Ereignisses gesundheitliche Folgeschäden haben. Für diese Ereignisse trägt der Staat eine besondere Verantwortung. Dabei geht es um Ereignisse, durch das einer der sogenannten Entschädigungstatbestände erfüllt wird. Entschädigungstatbestände sind nach derzeitigem Stand (zivile) Gewalttaten, nachträgliche Kriegsauswirkungen der beiden Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Ereignisse sind im SGB XIV definiert.

Umsetzungsstand

Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Dokumentation

19.12.2019: Gesetz

05.08.2019: Regierungsentwurf

20.11.2018: Referentenentwurf

Stellungnahmen

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Detailinformationen

Fragen und Antworten zum Sozialen Entschädigungsrecht